Meine Aufgaben als Mütterpflegerin
Die Aufgaben für mich als Mütterpflegerin sind vielfältig und richten sich ganz nach deinen Wünschen und Bedürfnissen.
Ich erledige für dich....
- Einkäufe
- den alltäglichen Haushalt (Wäsche waschen, aufhängen, zusammenlegen, Saugen, Wischen, Betten machen, etc.)
Und begleite dich zu Ärzten/Ämtern
Ich versorge dich mit....
- frischen Getränken
- kleinen Snacks
- energiereicher Kost
- Massagen (Rebozomassage, Bengkung Belly Binding)
Ich kümmere mich um....
- die Geschwisterkinder (hole sie ab oder bringe sie in den Kindergarten, spiele mit ihnen, helfe bei den Hausaufgaben)
- das Baby, damit du als Mama mal schlafen oder ausruhen kannst
Ich berate dich...
- bei der Säuglingspflege, zeige dir den achtsamen Umgang mit deinem Baby
- zum Thema Stillen
- bei der Flaschenernährung
Ich helfe dir....
- bei der Organisation des Alltags
- bei Stillschwierigkeiten
Und habe immer ein offenes Ohr
Ich gebe Anleitung....
- zu Entspannungsübungen
- zur Babymassage
- zu Atemübungen
Was kostet eine Mütterpflegerin?
Die Kosten für meine Arbeit als Mütterpflegerin werden unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen anteilig oder komplett übernommen.
Hierfür musst du einen Antrag auf Haushaltshilfe bei deiner Krankenkasse stellen. Diesen können wir auch gern gemeinsam ausfüllen.
Folgende Paragraphen könnten hierbei in Anspruch genommen werden:
§24h SGB V (Haushaltshilfe, Schwangerschaft und Entbindung, Ohne Zuzahlung)
Bist du Schwanger oder hast du gerade Entbunden? Du benötigst Unterstützung im Haushalt und dein Partner oder eine andere im Haushalt lebende Person kann zudem nicht den Haushalt weiterführen (d.h. darf keinen Urlaub oder Elternzeit haben)? Dann gilt für dich der § 24 SGB V. Die Krankenkasse trägt hierfür die Kosten für die Haushaltshilfe. (Zudem sollte mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt leben.) Ein ärztliches Attest ist eine weitere Voraussetzung.
Bei Hausgeburten oder ambulanten Geburten kannst du den § 24g SGB V in in Kombination mit dem § 24h SGB V in Anspruch nehmen.
Quelle: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/24h.html
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/24g.html
§38 SGB V (Haushaltshilfe nach der Geburt im Krankheitsfall, mit Zuzahlung)
Wenn du eine Haushaltshilfe aufgrund (Verschlimmerung ) einer Erkrankung, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung benötigst, greift für dich der § 38 SGB V. Als weiteres Kriterium muss gegeben sein, das du ein Kind unter 12 Jahren betreust und den Haushalt nicht weiterführen kannst. Es darf zudem keine weitere Person im Haushalt leben die diesen übernehmen kann (d.h. dein Partner hat keinen Urlaub bzw. er befindet sich in einem Beschäftigungsverhältnis). Ein ärztliches Attest ist eine weitere Voraussetzung.
Hast du alle Voraussetzungen erfüllt, musst du einen kleinen Eigenanteil leisten, dieser ist in der Regel zwischen 5-10€ pro Kalendertag. Wenn du zuzahlungsbefreit bist entfallen für dich auch diese Kosten.
Quelle: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/38.html
Du bist dir nicht sicher, ob du Anspruch auf eine Kostenübernahme hast?
Dann melde dich einfach bei mir, per E-Mail, WhatsApp oder Telefon.
Privatversichert
Bist du Privat versichert, sprich am besten vorher mit deiner Krankenkasse, ob sie diese Kosten ganz oder anteilig übernehmen. Falls Kosten entstehen, kannst du sie später in deiner Steuererklärung unter Haushaltsnahe Dienstleistungen, anteilig absetzen.
Privatzahler
Natürlich kannst du meine Dienste auch als Privatleistungen buchen. Sprich mich einfach drauf an und wir setzen uns bei einem kostenfreien Beratungsgespräch zusammen und bereden ganz entspannt, was du dir für dein Wochenbett wünscht.
Mir ist es wichtig, das du und deine kleine Familie in dieser neuen, spannenden und auch anstrengenden Zeit, die Hilfe und Führsorge bekommt die ihr braucht.
Gutschein
Du möchtest einer jungen Mama oder dir selbst etwas Schönes gönnen, dann ist ein Gutschein genau das Richtige.
Der Gutscheinwert richtet sich ganz nach den Wünschen und Bedürfnissen der Beschenkten.